Die Basis-Absicherung durch den Staat
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen; seit 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail – es lohnt sich.